Wer wird aufgenommen?

Mädchen und Jungen ab 3 Jahren,
  • die aufgrund persönlicher, familiärer, emotionaler und/oder sozialer Benachteiligungen und Schwierigkeiten in ihrer Entwicklung Unterstützung und pädagogische Begleitung benötigen
  • deren Lebensumfeld nicht ausreichend Ressourcen zur Bewältigung der genannten Defizite bieten kann
  • Mädchen und Jungen, die ein Leben in einem professionellen Familiensetting annehmen können


Die Hilfe kann folgende Ziele umfassen

  • Die Rückkehr des Kindes in seine Herkunftsfamilie
  • Vermittlung in eine andere Lebensform
  • Verselbständigung des jungen Menschen


Angebote für die Kinder und Jugendlichen

  • wir bieten Förderung der individuellen Fähigkeiten und Ressourcen der Kinder und Jugendlichen
  • wir bieten pädagogische, schulische und therapeutische Angebote
  • wr bieten Hilfen im Erlernen von sozialen, emotionalen und kognitiven Kompetenzen
  • wir bieten das Erleben von Sicherheit und Belastbarkeit der Beziehungen
  • wir bieten Beziehungskonstanz durch die tägliche Verfügbarkeit der Bezugspersonen in der Erziehungsstelle
  • wir beiten die Entwicklung von Lebens-und Zukunftsperspektiven insbesondere in Schule und Beruf


Angebote an die leiblichen Eltern

  • Informationsgespräche
  • Elternberatung
  • Weitere Angebote nach Absprache


Das Mitarbeiterteam

Die Mitarbeiter*Innen sind erfahrene Erzieher*innen mit individuellen Zusatzqualifikationen
  • sie werden fachlich begleitet durch eine Bereichsleitung und den therapeutischen Dienst
  • die zweiwöchentlichen Teambesprechungen, regelmäßige Fort- und Weiterbildungen sowie Supervision garantieren den pädagogischen Qualitätsstandard
  • Die Zusammenarbeit mit allen am Hilfeplanprozess beteiligten Personen ist von Wertschätzung, Achtsamkeit und Verlässlichkeit geprägt


Die Räumlichkeiten

  • die Erziehungsstellen befinden sich in dezentraler Lage in Stadt und Landkreis Osnabrück
  • die Erziehungsstellen sind fester Bestandteil in einer Wohnsiedlung und in das jeweilige soziale Umfeld eingebunden
  • die Kinder und Jugendlichen bewohnen Einzelzimmer
  • alle Gemeinschaftsräume im Haus stehen zur Verfügung


Rechtsgrundlagen

SGB §§ 27 in Verbindung mit § 34

 

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