Wer wird aufgenommen?

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene,
  • die Unterstützung bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen benötigen
  • unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA)


Die Hilfe kann folgende Ziele umfassen

  • Stärkung des Selbstwertgefühls
  • Erarbeitung von Problemlösungsstrategien
  • Förderung der Eigeninitiative
  • Förderung des Sozial- und Leistungsverhaltens
  • Perspektivklärung und Eingliederung in Schule oder Beruf
  • Kompetenzstärkung
  • Entwicklung von tragfähigen Familienbeziehungen
  • Elternberatung
  • Förderung der Selbstständigkeit
  • Einübung lebenspraktischer Erfahrungen
  • Begleitung bei Behördengängen und Kontakten zu Institutionen


Angebote für die Kinder und Jugendlichen

  • Einzelkontakte
  • Gruppen- und freizeitpädagogische Maßnahmen
  • auf die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen eingehen
  • das Familiensystem zur Mitwirkung motivieren
  • die Arbeitszeit wird flexibel den individuellen Bedürfnissen der Betreuten angepasst


Das Mitarbeiterteam

Das Team der ambulanten Hilfen besteht aus
  • Sozialarbeiter*innen
  • unterstützt werden sie durch Erzieher*innen, Hauswirtschaftshilfen und dem technischen Dienst
  • die zweiwöchentlichen Teambesprechungen, regelmäßige Fort,- und Weiterbildungen sowie Supervision garantieren den pädagogischen Qualitätsstandard
  • die fachliche Begleitung erfolgt durch die Bereichsleitung
  • Mitarbeiter*innen vertreten eine Haltung, die von gegenseitiger Achtung und Wertschätzung geprägt ist, orientiert an den Bedürfnissen der jeweiligen Lebenssituation der Familien


Die Räumlichkeiten

  • das Büro befindet sich im Zentrum von Osnabrück und ist in der Regel an Werktagen von 8.30 bis 19.00 Uhr geöffnet
  • zwei weitere Anlaufstellen mit Büro- und Aufenthaltsräumen stehen im Landkreis Osnabrück zu Verfügung
  • neben Büro- und Besprechungsräumen gibt es einen Freizeitraum mit PC- und Internetanschluss
  • der Garten und die Küche bieten die Möglichkeit gemeinsamer Aktivitäten


Die Rechtsgrundlagen

SGB VIII § 27 ff in Verbindung mit § 30

 

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