Wer wird aufgenommen?

Jugendliche und junge Erwachsene ab 16 Jahren,
  • die sich auf dem Weg in die Verselbstständigung befinden
  • die sich aus ihrer Herkunftsfamilie oder aus vergleichbaren Systemen aufgrund anhaltender Konflikte lösen wollen und/oder sollen
  • die aufgrund von ausgeprägter Gruppenmüdigkeit oder Widerständen gegen gemeinschaftliche Wohnformen eine alternative Betreuungsform benötigen
  • unbegleitet minderjährige Ausländer
  • die einen unmittelbaren Schutz benötigen
  • die an der Klärung der aktuellen Situation und möglicher Perspektiven mitwirken
  • die sich aktiv in den Integrationsprozess einbringen


Die Hilfe kann folgende Ziele umfassen

Das Leitziel des Angebotes ist die soziale Integration der jungen Menschen und die Hinführung zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung

Angebote für die Jugendlichen

Wir bieten Unterstützung bei der:
  • Alltags- und Konfliktbewältigung
  • Stärkung und Förderung von Selbstständigkeit
  • Krisenintervention, gegebenenfalls wird ein Notfallplan erarbeitet
  • beruflichen Perspektiventwicklung
  • Motivationsarbeit
  • Vermittlung von therapeutischen Hilfen
  • Wohnungssuche, -erhaltung und –sicherung
  • Haushaltsführung
  • Begleitung bei Behörden- und Ämtergängen
  • Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen, Kontakt zu Schulen und Behörden die Mitarbeiter*Innen passen flexibel die Arbeitszeit den individuellen Bedürfnissen der Betreuten an
  • die Mitarbeiter*Innen bieten minderjährigen Betreuten eine 24-stündige telefonische Erreichbarkeit


Angebote an Eltern

  • grundsätzlich ist die Eltern- und Familienarbeit ein wichtiger Bestandteil der Arbeit, soweit Voraussetzungen gegeben oder erarbeitet werden können


Das Mitarbeiterteam

  • das Team besteht aus Sozialarbeiter*innen
  • unterstützt werden diese durch Erzieher*innen, Hauswirtschaftshilfen und den technischen Dienst


Die Räumlichkeiten

  • die Jugendliche wohnen in ihren eigenen Wohnungen oder
  • in Wohngemeinschaften
  • in akuten Notlagen kann kurzfristig eine Übergangswohnung der Einrichtung bezogen werden
  • das Büro befindet sich im Zentrum von Osnabrück und ist in der Regel an Werktagen von 8.30 bis 19.00 Uhr geöffnet
  • zwei weitere Anlaufstellen mit Büro- und Aufenthaltsräumen stehen im Landkreis Osnabrück zu Verfügung
  • neben Büro- und Besprechungsräumen gibt es einen Freizeitraum mit PC- und Internetanschluss
  • der Garten und die Küche bieten die Möglichkeit gemeinsamer Aktivitäten


Die Rechtsgrundlagen

§ 27 ff SGB VIII in Verbindung mit §§ 34, 41 SGB VIII

 

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